Rechtliche Anerkennung durch den französischen Staat
Durch das Dekret vom 24. Juni 2008, das im Amtsblatt vom 26. Juni 2008 veröffentlicht wurde, wurde die Missionarfamilie Unserer Lieben Frau vom französischen Staat rechtlich als Ordensgemeinschaft anerkannt.
Dies verleiht ihr die Rechtsfähigkeit, Spenden frei von Transferabgaben (Schenkungen, Stiftungen, Vermächtnisse...) entgegenzunehmen. Alle Informationen über die Spenden, die Sie uns zukommenlassen möchten, finden Sie auf der speziellen Seite "Helfen Sie uns".