Kirchenrechtliche Anerkennung
Von der katholischen Kirche in der Person des Bischofs von Viviers und seinen Nachfolgern seit ihrer Gründung 1946 anerkannt, hat die Missionarfamilie Unserer Lieben Frau nach und nach die verschiedenen, vom Kirchenrecht vorgesehenen Etappen durchlaufen, bis hin zur Anerkennung eines endgültigen kanonischen Statutes, der ihre Besonderheit und ihr Charisma schützt und anerkennt.
Am 7. Oktober 2005, am Ende dieser Etappen, verkündete Bischof François Blondel, Bischof von Viviers, das endgültige Dekret zur kanonischen Errichtung der Missionarfamilie Unserer Lieben Frau. Diese ist definitiv als Institut des geweihten Lebens nach diözesanem Recht anerkannt. Diese Anerkennung ist eine Umsetzung von Kanon 605 des 1983 verkündeten neuen Codex des kanonischen Rechtes, der sich auf die neuen Formen des geweihten Lebens bezieht, die durch den Heiligen Geist erweckt wurden.